AGB

ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN

 

Geltungen und Bedingungen


1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund
dieser Geschäftsbedingungen.Diese gelten für alle mit uns vereinbarten
Geschäftsleistungen auch ohne das wir nachträglich darauf hingewiesen
haben.Spätestens mit der Bestellung der Ware oder unserer Leistung gelten
unsere AGB als angenommen.Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf
seine eigenen AGB wird hiermit wiedersprochen.

2) Abweichungen von unserer AGB sind nur gültig wenn Sie durch uns
schriftlich bestätigt wurden.


Angebot und Vetragsabschluß


1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.Sämtliche Verträge
bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen und/oder
fernschriftlichen Niederlegung durch den Kunden.
2) Zeichnungen,Bilder,Masstabszeichnungen und Maße sind nicht verbindlich
sondern sind nur zur Darstellung der Produkte bestimmt. Es kann aus
Produktionsgründen zu Änderungen der angebotenen Produkte führen.
3) Unser Mitarbeiter sind nicht berechtigt Nebenabreden zu treffen die
über die schriftliche Verträge hinaus gehen.


Preise


1) Unsere Preise sind unverbindliche Preise inkl. gültiger Mehrwertssteuer
zzgl. der anfallenden Portokosten.
2) Angegebene Preise können durch uns nachträglich geändert werden , wenn
Lieferanten und Hersteller Preise ändern.

Lieferbedingungen


1) Der Versand erfogt unversichert auf die Gefahr des Empfängers .

I.S.Modellbau erfüllt ihre Lieferverpflichtungen durch unversicherte Absendung
der Waren an den Kunden , der die Versandkosten trägt. Mit der Aufgabe zur
Versendung geht die Gefahr auf den Kunden über.
2) Sollte es bei Produkten zu längeren Lieferzeiten (14 Tage nach
Vertragsabschluss) kommen sind wir berechtigt die Ware in Teilpartien zu
liefern.Die entstehenden Kosten für den Transport trägt soweit nichts
anders schriftlich vereinbart der Besteller.
3) Lieferungen erfolgen ausschliesslich per
Nachnahme,Abbuchung,Kreditkarte oder Vorkasse.
4) Soweit I.S.Modellbau Aufträge bestätigt und Liefertermine nennt,erfolgt
dies freibleibend.Die Bestätigung und die Liefertermine ergehen unter der
Voraussetzung,daß I.S.Modellbau die benötigten Arbeitskräfte und das
benötigte Material rechtzeitig beschaffen kann.
5) Der Kunde ist verpflichtet die Ware anzunehmen. Verweigert er die
Annahme oder holt sie nicht innerhalb von 7 Tagen beim
Beförderungsunternehmen ab,nachdem dieses vergeblich die Zustellung
versucht hat,so ist der Kunde der Fa. I.S.Modellbau schadenersatzpflichtig.
I.S.Modellbau darf die Sache an Dritte verkaufen,einen geringeren Preis muss der
Kunde ausgleichen.
Gefahrenübergabe
Die Gefahr geht an den Besteller über sobald die Ware an die den Transport
ausführende Person übergeben wurde und/oder unser Lager verlassen hat.


Zahlungen


1) Die Lieferung erfolgt ausschliesslich per
Nachnahme,Kreditkarte,Vorkasse oder Abbuchung.
Sollten Beträge die durch Abbuchung oder Kreditkarte von uns eingezogen
werden nicht verfügbar sein (Deckung nicht vorhanden) trägt der Kunde die
anfallenden Bank und Bearbeitungskosten voll.
2) Soweit nicht anders auf den Rechnungen vermerkt sind unsere Zahlungen
ohne Abzug sofort fällig.
3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug werden folgende Zinsen fällig:
Zahlungserinnerung: ohne Aufschlag
1. Mahnung: zzgl.der vom Gesetz erlaubten Zinsen auf den Gesamtbetrag
2 und 3 Mahnung: zzgl. der vom Gesetz erlaubten Zinsen auf den
Gesamtbetrag der jeweiligen vorherigen Mahnung
Lieferungen erfolgen anschliessend nur per Nachnahme oder Vorkasse
4) Bis zur Vollständigen Zahlung unserer Rechnung bleibt die Ware unser
Eigentum und geht erst nach voller Bezahlung der Rechnung in den Besitz
des Käufers über.
Konstruktions und Modelländerungen
Wir behalten uns das Recht vor ,jederzeit Konstruktions und
Modelländerungen vorzunehmen .Wir sind jedoch nicht verpflichtet diese an
bereits ausgelieferten Produkten nachträglich vorzunehmen.


Gewährleistungen und Rückgaberecht


1) Für die Gewährleistung,Garantie und die Haftung von Produkten die von
uns vertrieben aber nicht durch uns hergestellt werden treten wir nicht
ein.Für Gewährleistungen und Garantieansprüche sind diese dem Hersteller
mitzuteilen und dort geltend zu machen
2) Für Fertigprodukte aus unserer eigenen Produktion beträgt die
Garantiezeit bei Neuware 2 Jahre,bei Gebrauchtware 1 Jahr.Die Verjährfrist
für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware,wenn der
Erwerber Unternehmer ist.Ist der Erwerber Unternehmer,so trägt er die
Kosten für das Versenden der angeblich mangelhaften,tatsächlich aber
mangelfreien Ware an den Verkäufer,sowie die Kosten der Rücksendung dieser
Ware an den Käufer.Jeder hat für transportsichere Verpackung der angeblich
mangelhaften Ware zu sorgen.
3)Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum.
4) Werden Fertigprodukte der Fa. I.S.Modellbau verändert oder modifiziert entfällt
jede Gewährleistung durch uns.
5) Für Bauteile , Zubehör,Kleinteile der Fa. I.S.Modellbau erlöscht die
Gewährleistung,Garantie und Haftung  wenn diese Produkte falsch gelagert
und/oder verarbeitet werden.Wir sind nicht haftbar zu machen für Schäden
die durch Missbrauch dieser Produkte entstehen . Hierfür ist der Käufer
eigenverantwortlich.
6) Haftet der Ware ein Mangel an und wurde dieser rechtzeitig gerügt,so
ist die Fa. I.S.Modellbau nach ihrer Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung
berechtigt.Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist eine
Ersatzlieferung nicht möglich,kann der Kunde nach seiner Wahl
Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung
verlangen.
7) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer
zu und sind nicht abtretbar.
8) Ist der Erwerber Unternehmer,hat er die Ware bei Lieferung unverzüglich
auf offensichtliche Mängel,insbesondere "zu wenig Lieferung" zu
untersuchen und diese sofort der Fa.I.S.Modellbau schriftlich anzuzeigen.Erfolgt
keine Anzeige,so ist jeder Anspruch aus dem Mangel ausgeschlossen.


Anfertigungen und Auftragsarbeiten


1) Vorlagen die uns zur Verfügung gestellt werden sind für uns
verbindlich.Sollten bei diesen Vorlagen Fehler enthalten sein die uns
nicht schriftlich mitgeteilt wurden , so haften wir nicht für falsch
angefertigte Produkte jeglicher Art.
2) Aufträge zur Anfertigung werden von uns nur schriftlich oder
fernschriftlich entgegen genommen.
3) Eine Vermarktung von Anfertigungen durch uns findet nicht statt.
4) Für Anfertigungen und Auftragsarbeiten haftet der Besteller. Sollten
Genehmigungen, Lizenzen oder Patente nötig sein so ist der Auftraggeber
hierfür verantwortlich. Wir sind für Rechts - und Haftungsansprüche die
aus fehlenden Genehmigungen,Lizenzen oder Patenten geltend gemacht werden
nicht haftbar.
5) Liefertermine sind unverbindlich und nur gültig wenn sie schriftlich
durch die Fa. I.S.Modellbau bestätigt werden.


Haftungsbeschränkung


1)Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei Verschulden der Fa.I.S.Modellbau möglich.
2)Die Fa. I.S.Modellbau haftet auf Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen
a)für Schäden die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen
Vertreter oder leitender Angestellten der Fa. I.S.Modellbau verursacht werden.
b)wegen Arglist,für Garantien und Personenschäden sowie für Personen und
Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz.
3)Die Fa. I.S.Modellbau haftet nicht wegen leichter Fahrlässigkeit.
4)Bei Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht haftet die Fa. I.S.Modellbau auf
Schadenersatz nur dann,wenn dem Kunden die Leistung nicht mehr zuzumuten
ist.
5)Die Fa. I.S.Modellbau haftet nicht für entgangenen Gewinn,mittelbarer
Schäden,Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von
Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten.


Erfüllungsort


Für alle Verpflichtungen der Fa. I.S.Modellbau aus dem Vertrag ist der Erfüllungsort
der jeweilige Sitz der Fa. I.S.Modellbau.


Gerichtsstand


Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten
wird,wenn der Erwerber Vollkaufmann,eine juristische Person der
öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist
Siegen als Gerichtsstand vereinbart.


Salvatorische Klausel


Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein oder werden,so wird
die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt.
Das gilt sinngemäß auch bei der Unwirksamkeit von Vertragsteilen.Die
Parteien verpflichten sich schon jetzt,die unwirksame Bestimmung durch
eine wirksame Vetragsklausel zu ersetzen,die dem wirtschaftlichen Zweck
der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.