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ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNGEN
Geltungen und Bedingungen
1) Sämtliche Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschliesslich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen.Diese gelten für alle mit uns vereinbarten Geschäftsleistungen auch ohne das wir nachträglich darauf hingewiesen haben.Spätestens mit der Bestellung der Ware oder unserer Leistung gelten unsere AGB als angenommen.Gegenbestätigung des Käufers unter Hinweis auf seine eigenen AGB wird hiermit wiedersprochen.
2) Abweichungen von unserer AGB sind nur gültig wenn Sie durch uns schriftlich bestätigt wurden.
Angebot und Vetragsabschluß
1) Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich.Sämtliche Verträge bedürfen zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen und/oder fernschriftlichen Niederlegung durch den Kunden. 2) Zeichnungen,Bilder,Masstabszeichnungen und Maße sind nicht verbindlich sondern sind nur zur Darstellung der Produkte bestimmt. Es kann aus Produktionsgründen zu Änderungen der angebotenen Produkte führen. 3) Unser Mitarbeiter sind nicht berechtigt Nebenabreden zu treffen die über die schriftliche Verträge hinaus gehen.
Preise
1) Unsere Preise sind unverbindliche Preise inkl. gültiger Mehrwertssteuer zzgl. der anfallenden Portokosten. 2) Angegebene Preise können durch uns nachträglich geändert werden , wenn Lieferanten und Hersteller Preise ändern.
Lieferbedingungen
1) Der Versand erfogt unversichert auf die Gefahr des Empfängers .
I.S.Modellbau erfüllt ihre Lieferverpflichtungen durch unversicherte Absendung der Waren an den Kunden , der die Versandkosten trägt. Mit der Aufgabe zur Versendung geht die Gefahr auf den Kunden über. 2) Sollte es bei Produkten zu längeren Lieferzeiten (14 Tage nach Vertragsabschluss) kommen sind wir berechtigt die Ware in Teilpartien zu liefern.Die entstehenden Kosten für den Transport trägt soweit nichts anders schriftlich vereinbart der Besteller. 3) Lieferungen erfolgen ausschliesslich per Nachnahme,Abbuchung,Kreditkarte oder Vorkasse. 4) Soweit I.S.Modellbau Aufträge bestätigt und Liefertermine nennt,erfolgt dies freibleibend.Die Bestätigung und die Liefertermine ergehen unter der Voraussetzung,daß I.S.Modellbau die benötigten Arbeitskräfte und das benötigte Material rechtzeitig beschaffen kann. 5) Der Kunde ist verpflichtet die Ware anzunehmen. Verweigert er die Annahme oder holt sie nicht innerhalb von 7 Tagen beim Beförderungsunternehmen ab,nachdem dieses vergeblich die Zustellung versucht hat,so ist der Kunde der Fa. I.S.Modellbau schadenersatzpflichtig. I.S.Modellbau darf die Sache an Dritte verkaufen,einen geringeren Preis muss der Kunde ausgleichen. Gefahrenübergabe Die Gefahr geht an den Besteller über sobald die Ware an die den Transport ausführende Person übergeben wurde und/oder unser Lager verlassen hat.
Zahlungen
1) Die Lieferung erfolgt ausschliesslich per Nachnahme,Kreditkarte,Vorkasse oder Abbuchung. Sollten Beträge die durch Abbuchung oder Kreditkarte von uns eingezogen werden nicht verfügbar sein (Deckung nicht vorhanden) trägt der Kunde die anfallenden Bank und Bearbeitungskosten voll. 2) Soweit nicht anders auf den Rechnungen vermerkt sind unsere Zahlungen ohne Abzug sofort fällig. 3) Gerät der Kunde in Zahlungsverzug werden folgende Zinsen fällig: Zahlungserinnerung: ohne Aufschlag 1. Mahnung: zzgl.der vom Gesetz erlaubten Zinsen auf den Gesamtbetrag 2 und 3 Mahnung: zzgl. der vom Gesetz erlaubten Zinsen auf den Gesamtbetrag der jeweiligen vorherigen Mahnung Lieferungen erfolgen anschliessend nur per Nachnahme oder Vorkasse 4) Bis zur Vollständigen Zahlung unserer Rechnung bleibt die Ware unser Eigentum und geht erst nach voller Bezahlung der Rechnung in den Besitz des Käufers über. Konstruktions und Modelländerungen Wir behalten uns das Recht vor ,jederzeit Konstruktions und Modelländerungen vorzunehmen .Wir sind jedoch nicht verpflichtet diese an bereits ausgelieferten Produkten nachträglich vorzunehmen.
Gewährleistungen und Rückgaberecht
1) Für die Gewährleistung,Garantie und die Haftung von Produkten die von uns vertrieben aber nicht durch uns hergestellt werden treten wir nicht ein.Für Gewährleistungen und Garantieansprüche sind diese dem Hersteller mitzuteilen und dort geltend zu machen 2) Für Fertigprodukte aus unserer eigenen Produktion beträgt die Garantiezeit bei Neuware 2 Jahre,bei Gebrauchtware 1 Jahr.Die Verjährfrist für Mängelansprüche beträgt ein Jahr ab Lieferung der Ware,wenn der Erwerber Unternehmer ist.Ist der Erwerber Unternehmer,so trägt er die Kosten für das Versenden der angeblich mangelhaften,tatsächlich aber mangelfreien Ware an den Verkäufer,sowie die Kosten der Rücksendung dieser Ware an den Käufer.Jeder hat für transportsichere Verpackung der angeblich mangelhaften Ware zu sorgen. 3)Die Gewährleistungsfrist beginnt mit dem Lieferdatum. 4) Werden Fertigprodukte der Fa. I.S.Modellbau verändert oder modifiziert entfällt jede Gewährleistung durch uns. 5) Für Bauteile , Zubehör,Kleinteile der Fa. I.S.Modellbau erlöscht die Gewährleistung,Garantie und Haftung wenn diese Produkte falsch gelagert und/oder verarbeitet werden.Wir sind nicht haftbar zu machen für Schäden die durch Missbrauch dieser Produkte entstehen . Hierfür ist der Käufer eigenverantwortlich. 6) Haftet der Ware ein Mangel an und wurde dieser rechtzeitig gerügt,so ist die Fa. I.S.Modellbau nach ihrer Wahl zur Nachlieferung oder Nachbesserung berechtigt.Schlägt die Mängelbeseitigung fehl oder ist eine Ersatzlieferung nicht möglich,kann der Kunde nach seiner Wahl Rückgängigmachung des Vertrages oder die Herabsetzung der Vergütung verlangen. 7) Gewährleistungsansprüche gegen uns stehen nur dem unmittelbaren Käufer zu und sind nicht abtretbar. 8) Ist der Erwerber Unternehmer,hat er die Ware bei Lieferung unverzüglich auf offensichtliche Mängel,insbesondere "zu wenig Lieferung" zu untersuchen und diese sofort der Fa.I.S.Modellbau schriftlich anzuzeigen.Erfolgt keine Anzeige,so ist jeder Anspruch aus dem Mangel ausgeschlossen.
Anfertigungen und Auftragsarbeiten
1) Vorlagen die uns zur Verfügung gestellt werden sind für uns verbindlich.Sollten bei diesen Vorlagen Fehler enthalten sein die uns nicht schriftlich mitgeteilt wurden , so haften wir nicht für falsch angefertigte Produkte jeglicher Art. 2) Aufträge zur Anfertigung werden von uns nur schriftlich oder fernschriftlich entgegen genommen. 3) Eine Vermarktung von Anfertigungen durch uns findet nicht statt. 4) Für Anfertigungen und Auftragsarbeiten haftet der Besteller. Sollten Genehmigungen, Lizenzen oder Patente nötig sein so ist der Auftraggeber hierfür verantwortlich. Wir sind für Rechts - und Haftungsansprüche die aus fehlenden Genehmigungen,Lizenzen oder Patenten geltend gemacht werden nicht haftbar. 5) Liefertermine sind unverbindlich und nur gültig wenn sie schriftlich durch die Fa. I.S.Modellbau bestätigt werden.
Haftungsbeschränkung
1)Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur bei Verschulden der Fa.I.S.Modellbau möglich. 2)Die Fa. I.S.Modellbau haftet auf Schadenersatz nach den gesetzlichen Bestimmungen a)für Schäden die durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit der gesetzlichen Vertreter oder leitender Angestellten der Fa. I.S.Modellbau verursacht werden. b)wegen Arglist,für Garantien und Personenschäden sowie für Personen und Sachschäden nach dem Produkthaftungsgesetz. 3)Die Fa. I.S.Modellbau haftet nicht wegen leichter Fahrlässigkeit. 4)Bei Verletzung einer vertraglichen Nebenpflicht haftet die Fa. I.S.Modellbau auf Schadenersatz nur dann,wenn dem Kunden die Leistung nicht mehr zuzumuten ist. 5)Die Fa. I.S.Modellbau haftet nicht für entgangenen Gewinn,mittelbarer Schäden,Mangelfolgeschäden und Ansprüche Dritter mit Ausnahme von Ansprüchen aus der Verletzung von Schutzrechten.
Erfüllungsort
Für alle Verpflichtungen der Fa. I.S.Modellbau aus dem Vertrag ist der Erfüllungsort der jeweilige Sitz der Fa. I.S.Modellbau.
Gerichtsstand
Bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten wird,wenn der Erwerber Vollkaufmann,eine juristische Person der öffentlichen Rechts oder ein öffentlich rechtliches Sondervermögen, ist Siegen als Gerichtsstand vereinbart.
Salvatorische Klausel
Sollte eine der vorgenannten Klauseln unwirksam sein oder werden,so wird die Wirksamkeit der übrigen Vertragsbestimmungen hierdurch nicht berührt. Das gilt sinngemäß auch bei der Unwirksamkeit von Vertragsteilen.Die Parteien verpflichten sich schon jetzt,die unwirksame Bestimmung durch eine wirksame Vetragsklausel zu ersetzen,die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung am nächsten kommt.
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